Sonntag, 1. Juli 2012

Angeklagt!

"Hiermit klage ich, Nadine W., die momentan nicht anwesende F. M. (Name von der Redaktion geändert) des vermutlich versuchten Internetbetrugs und der wahrscheinlich arglistigen Täuschung einer vermeintlich naiv und viel jünger aussehenden 28-Jährigen an. Ich habe keine Beweise, ich habe Indizien. Aber in meiner kleinen, heilen Traumwelt reicht das für einen eindeutigen Schuldspruch definitiv aus!"

Ausgangssituation:
Die Klägerin besuchte am 27.06.2012 die irische Internetseite daft.ie, um dort den Wohnungsmarkt Dublins zu analysieren. Nach dem Auffinden einiger intertessanter Objekte, unter anderem dem der F. M., schickte sie ihre Bewerbung um ein WG-Zimmer an drei der Anzeigensteller. Neben zwei Absagen, da schon vermietet, erhielt sie die folgende Nachricht der F. M.:
Hi Nadine,
I would be interested in sharing with you. Do you have access to Skype it would be good if we could arrange to have a chat that way.
Best F.
Auf Deutsch soviel wie: Ich habe Interesse, können wir skypen?
Die Angeklagte und die Klägerin arrangierten 2 Tage danach ein Telefonat via Skype am 29.06.12 um 14.15 Uhr, bei dem die Klägerin einmal mehr unter Beweis stellen konnte, dass sie das mit der Logik eben doch nicht immer 100%-ig im Griff hat (Irland14:15 = Deutschland 15:15). Nach kurzer Irritation konnte das Missverständnis still und leise behoben werden. Und wäre sie nicht dazu verpflichtet, bei Gericht die Wahrheit und nichts als die Wahrheit zu sagen, hätte sie dies für immer für sich behalten.
Um 14:15 irischer bzw. 15:15 deutscher Zeit setzten sich also die Klägerin und die Angeklagte jeweils an ihren Rechner, um sich kennenzulernen.

Indizien:
Indiz 1 -  Skype ist gegen die Bekanntschaft. Erst nach 3-4 Kontaktanfragen beiderseits, wurde wenigstens eine von Skype zugestellt.
Indiz 2 -  Die Anklägerin sah überhaupt nicht aus, wie sie in der Vorstellung der Klägerin hätte aussehen sollen. Kurz: Erster Eindruck war nicht gut. Wenig Sympathie und komisches Bauchgefühl. Aber: die Klägerin ignorierte dies, da sie die Wohnung in der Anzeige der Bilder so schön fand.
Indiz 3 - Von der 1A aufgeräumten und wunderschönen Wohnung, die auf daft.ie vorzufinden war, war nichts zu sehen. Übelstes Chaos und irgendwie gar nicht mehr schön. Wurde vorerst ebenfalls mal ignoriert, da Deutsche eben ein hohes Sicherheitsbedürfnis haben und der Wunsch nach einer Unterkunft zu groß war.
Indiz 4 - Nach 2 Minuten Smalltalk bemerkte die Angeklagte, dass sie nun wegmüsse, ob man abends nochmals skypen könne, sie würde eine Email schreiben, wenn sie zurück sei. Klar kann man das.
Indiz 5 - Um 22:15 kam endlich die Email der Angeklagten, sie müsse ein paar Tage raus aufs Land, wäre aber Samstag Abend oder Sonntag morgen zurück. Da könne man dann skypen. Die Klägerin solle sich aber mal Gedanken darüber machen, dass sie nächste Woche die Kaution überweisen müsse und ob sie dazu in der Lage sei.

Letztes Wort der Klägerin:
"Hallooo? Das stinkt doch bis zum Himmel. Erst Hinhaltetaktik und dann soll ich auch noch die Kaution im Voraus zahlen? Ohne Sicherheit? Erstens: Das mach ich nie im Leben. Die zahl ich sobald ich den Schlüssel habe. Zweitens: Auf daft.ie wird ebenfalls darauf hingewiesen, die Kaution niemals im Voraus zu zahlen."

Letztes Wort der Angeklagten:
"- -" (glänzt durch Abwesenheit)

Urteil:
Schuldig (zumindest in der kleinen, heilen Traumwelt der Klägerin)

Strafe:
Die Klägerin, Nadine W., ist berechtigt, innerhalb der nächsten 2 Monate, die Fiona M. aufzusuchen und in deren Kaffee zu spucken.

Fazit:
1. Die Zimmersuche von Deutschland aus wird aufs Eis gelegt. Ich werde vor Ort suchen und die ersten zwei Wochen im Hostel wohnen. Danke an die Person, die mir das ermöglicht (1.000.000 Dank, du weißt schon wer du bist ;-) )
2. Ich sollte mir angewöhnen, mein Bauchgefühl NIE zu ignorieren!
3. Ab an den Schreibtisch und lernen!!!

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